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Rauchmelder - Aktuelles BGH-Urteil zur Kostentragung

Es gibt sie seit 2008 für Neu- und Umbauten, seit Januar 2019 gilt sie allgemein für bewohnten Wohnraum in Thüringen: Die Rauchmelderpflicht. Sie betrifft alle Wohnungen, wobei hier eine weite Definition gemeint ist, die z.B. ausdrücklich auch Gartenlauben einschließt. Jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeder Flur, der einen Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen darstellt, muss jeweils mit mindestens einem Rauchmelder ausgerüstet sein. Die Eigentümer sind für die Beschaffung und Montage sowie die laufende Wartung ("Sicherstellung der Betriebsbereitschaft") verantwortlich. Der Mieter muss den Einbau selbst dann dulden, wenn er bereits eigene Geräte angebracht hat. Und wie ist es mit den Kosten? Der Einbau ist eine Modernisierungsmaßnahme und berechtigt den Vermieter zu einer Modernisierungsmieterhöhung, also einer anteiligen Umlage der Modernisierungskosten auf die Miete. Nach unserer Erfahrung haben die meisten Eigentümer hiervon keinen Gebrauch gemacht. Die Auslagerung des Einbaus der Rauchwarnmelder im Rahmen eines Mietmodells an externe Zählerdienst-Anbieter ist eine häufig gewählte Form der Umsetzung. Darüber, ob die Miete im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können, gab es unterschiedliche rechtliche Einschätzungen und sich widersprechende Gerichtsurteile, ein einschlägig belastbares höchstinstanzliches Urteil liegt nunmehr vor: 

Mit Urteil des BGH v. 11.5.2022, VIII ZR 379/20 steht nunmehr fest: Die Miete für Rauchwarnmelder ist nicht umlagefähig. Die Kosten für die Geräte und deren Installation sind somit vom Eigentümer zu tragen, unabhängig davon, ob diese gekauft oder gemietet werden. Die Kosten der Wartung der Rauchwarnmelder können im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Technisch gibt es verschiedene Arten von Rauchmeldern. Weit überwiegend werden photo-optische Rauchmelder verwendet. In deren Rauchkammer ist eine Diode verbaut, die einen Infrarotstrahl abstrahlt. Bei Rauchentwicklung wird dieser Infrarotstrahl gebrochen und reflektiert, woraufhin der Alarm ausgelöst wird. In selteneren Fällen kommen thermo-optische Rauchmelder zum Einsatz. Diese reagieren zusätzlich wenn sich die Umgebungstemperatur ungewöhnlich rasch erhöht oder einen bestimmten Grenzwert überschreitet.

Geregelt ist die Rauchmelderpflicht in der Thüringer Bauordnung. Dort ist im §48 (4) Satz 4 auch noch eine beruhigende Nachricht versteckt: Gebäudeversicherungen dürfen ihre Leistungen im Schadensfall nicht an die ordnungsgemäße Ausstattung mit Rauchmeldern und deren Betriebsbereitschaft koppeln: "Die Einstandspflicht der Versicherer im Schadensfall bleibt unberührt."

Haben Sie Fragen zur Rauchmelderpflicht allgemein oder zur Installation und Wartung von Rauchmeldern ganz konkret? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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