Es gibt sie seit 2008 für Neu- und Umbauten, seit Januar 2019 gilt Sie allgemein für bewohnten Wohnraum in Thüringen: Die Rauchmelderpflicht. Sie betrifft alle Wohnungen, wobei hier eine weite Definition gemeint ist, die z.B. ausdrücklich auch Gartenlauben einschließt. Jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeder Flur, der einen Rettungsweg aus...

